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Termin vereinbaren oder absagen

Sie haben eine Einladung zur Brustkrebsfrüherkennung im Mammographie-Screening bekommen und können den vorgeschlagenen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen?
Wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Ihnen den Terminvorschlag gesendet hat. Terminvereinbarungen und -verschiebungen können nur die Zentralen Stellen vornehmen. Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche.


Terminvereinbarung für Frauen ab 70 Jahren

Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet:
Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie z. B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Weitere Informationen zur Alterserweiterung finden Sie auf den Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter: www.g-ba.de/mammographie-screening-70plus

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